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Fahne / Flagge Landkreis Neu-Ulm 90 x 150 cm Fahne / Flagge Landkreis Neu-Ulm
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Fahne / Flagge Neu-Ulm 90 x 150 cm Fahne / Flagge Neu-Ulm
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Fahne / Flagge Bindlach 90 x 150 cm Fahne / Flagge Bindlach
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Fahne / Flagge Krumbach Schwaben 90 x 150 cm Fahne / Flagge Krumbach Schwaben
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Fahne / Flagge Landkreis Kelheim 90 x 150 cm Fahne / Flagge Landkreis Kelheim
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Fahne / Flagge Mühldorf am Inn 90 x 150 cm Fahne / Flagge Mühldorf am Inn
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Fahne / Flagge Schwabach 90 x 150 cm Fahne / Flagge Schwabach
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Fahne / Flagge Lohr am Main 90 x 150 cm Fahne / Flagge Lohr am Main
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Fahne / Flagge Landkreis Rhön Grabfeld 90 x 150 cm Fahne / Flagge Landkreis Rhön Grabfeld
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Fahne / Flagge Feucht 90 x 150 cm Fahne / Flagge Feucht
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Fahne / Flagge Landkreis Nürnberg 90 x 150 cm Fahne / Flagge Landkreis Nürnberg
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Fahne / Flagge Memmingen 90 x 150 cm Fahne / Flagge Memmingen
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Fahne / Flagge Landkreis Regen 90 x 150 cm Fahne / Flagge Landkreis Regen
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Fahne / Flagge Schondorf 90 x 150 cm Fahne / Flagge Schondorf
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Fahne / Flagge Miesbach 90 x 150 cm Fahne / Flagge Miesbach
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Fahne / Flagge Vilsbiburg 90 x 150 cm Fahne / Flagge Vilsbiburg
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Fahne / Flagge Markt Elfershausen 90 x 150 cm Fahne / Flagge Markt Elfershausen
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Die Flagge von Bayern

Seit dem 2. Dezember 1946 sind die Landesfarben von Bayern laut Landesverfassung Weiß und Blau. Bayern hat seit dem 14. Dezember 1953 offiziell 2 Staatsflaggen, die Streifenflagge und die Rautenflagge. Die Streifenflagge besteht aus 2 gleichgroßen Querstreifen. Der obere Querstreifen ist weiß und der untere Querstreifen ist blau. Die Rautenflagge besteht aus mindestens 21 Rauten, ebenfalls in den Farben Weiß und Blau. Am 16. Februar 1971 wurde per Verwaltungsanordnung festgelegt, dass die angeschnitte Raute rechts oben immer weiß ist. Da die Flaggenbeschreibung in Bayern nach heraldischen Regeln erfolgt (aus Sicht des Schildträgers), ist die rechte weiße obere Raute für den Betrachter natürlich die linke obere Ecke. Die weiß-blauen Rauten sind bekannt aus dem Wappen der Grafen von Bogen.

Im Zeitraum vom 04. April – 01. Mai 1919 während der Münchner Räterepublik gab es nur eine einfache rote Fahne. Nach der Niederschlagung der Republik wurden jedoch wieder die Farben Weiß und Blau eingeführt.

Die Flagge von Bayern Seit dem 2. Dezember 1946 sind die Landesfarben von Bayern laut Landesverfassung Weiß und Blau. Bayern hat seit dem 14. Dezember 1953 offiziell 2 Staatsflaggen, die... mehr erfahren »
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Die Flagge von Bayern

Seit dem 2. Dezember 1946 sind die Landesfarben von Bayern laut Landesverfassung Weiß und Blau. Bayern hat seit dem 14. Dezember 1953 offiziell 2 Staatsflaggen, die Streifenflagge und die Rautenflagge. Die Streifenflagge besteht aus 2 gleichgroßen Querstreifen. Der obere Querstreifen ist weiß und der untere Querstreifen ist blau. Die Rautenflagge besteht aus mindestens 21 Rauten, ebenfalls in den Farben Weiß und Blau. Am 16. Februar 1971 wurde per Verwaltungsanordnung festgelegt, dass die angeschnitte Raute rechts oben immer weiß ist. Da die Flaggenbeschreibung in Bayern nach heraldischen Regeln erfolgt (aus Sicht des Schildträgers), ist die rechte weiße obere Raute für den Betrachter natürlich die linke obere Ecke. Die weiß-blauen Rauten sind bekannt aus dem Wappen der Grafen von Bogen.

Im Zeitraum vom 04. April – 01. Mai 1919 während der Münchner Räterepublik gab es nur eine einfache rote Fahne. Nach der Niederschlagung der Republik wurden jedoch wieder die Farben Weiß und Blau eingeführt.