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Fahne / Flagge Dietramszell 90 x 150 cm Fahne / Flagge Dietramszell
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Fahne / Flagge Schönthal Oberpfalz 90 x 150 cm Fahne / Flagge Schönthal Oberpfalz
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Fahne / Flagge Landkreis Fürth 90 x 150 cm Fahne / Flagge Landkreis Fürth
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Fahne / Flagge Naila 90 x 150 cm Fahne / Flagge Naila
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Fahne / Flagge Landkreis Roth 90 x 150 cm Fahne / Flagge Landkreis Roth
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Fahne / Flagge Landkreis Donau-Ries 90 x 150 cm Fahne / Flagge Landkreis Donau-Ries
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Fahne / Flagge Sengenthal 90 x 150 cm Fahne / Flagge Sengenthal
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Fahne / Flagge Pleystein 90 x 150 cm Fahne / Flagge Pleystein
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Die Flagge von Bayern

Seit dem 2. Dezember 1946 sind die Landesfarben von Bayern laut Landesverfassung Weiß und Blau. Bayern hat seit dem 14. Dezember 1953 offiziell 2 Staatsflaggen, die Streifenflagge und die Rautenflagge. Die Streifenflagge besteht aus 2 gleichgroßen Querstreifen. Der obere Querstreifen ist weiß und der untere Querstreifen ist blau. Die Rautenflagge besteht aus mindestens 21 Rauten, ebenfalls in den Farben Weiß und Blau. Am 16. Februar 1971 wurde per Verwaltungsanordnung festgelegt, dass die angeschnitte Raute rechts oben immer weiß ist. Da die Flaggenbeschreibung in Bayern nach heraldischen Regeln erfolgt (aus Sicht des Schildträgers), ist die rechte weiße obere Raute für den Betrachter natürlich die linke obere Ecke. Die weiß-blauen Rauten sind bekannt aus dem Wappen der Grafen von Bogen.

Im Zeitraum vom 04. April – 01. Mai 1919 während der Münchner Räterepublik gab es nur eine einfache rote Fahne. Nach der Niederschlagung der Republik wurden jedoch wieder die Farben Weiß und Blau eingeführt.

Die Flagge von Bayern Seit dem 2. Dezember 1946 sind die Landesfarben von Bayern laut Landesverfassung Weiß und Blau. Bayern hat seit dem 14. Dezember 1953 offiziell 2 Staatsflaggen, die... mehr erfahren »
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Bayern

Die Flagge von Bayern

Seit dem 2. Dezember 1946 sind die Landesfarben von Bayern laut Landesverfassung Weiß und Blau. Bayern hat seit dem 14. Dezember 1953 offiziell 2 Staatsflaggen, die Streifenflagge und die Rautenflagge. Die Streifenflagge besteht aus 2 gleichgroßen Querstreifen. Der obere Querstreifen ist weiß und der untere Querstreifen ist blau. Die Rautenflagge besteht aus mindestens 21 Rauten, ebenfalls in den Farben Weiß und Blau. Am 16. Februar 1971 wurde per Verwaltungsanordnung festgelegt, dass die angeschnitte Raute rechts oben immer weiß ist. Da die Flaggenbeschreibung in Bayern nach heraldischen Regeln erfolgt (aus Sicht des Schildträgers), ist die rechte weiße obere Raute für den Betrachter natürlich die linke obere Ecke. Die weiß-blauen Rauten sind bekannt aus dem Wappen der Grafen von Bogen.

Im Zeitraum vom 04. April – 01. Mai 1919 während der Münchner Räterepublik gab es nur eine einfache rote Fahne. Nach der Niederschlagung der Republik wurden jedoch wieder die Farben Weiß und Blau eingeführt.