Staatsakte

Flaggen und Fahnen haben seit jeher ihre ureigene Bedeutung, dies ist bei der Nationalflagge Deutschlands auch nicht viel anders. Deutschlandfahnen und Flaggen Deutschlands gibt es in so vielen Formen und jedes einzelne Bundesland der BRD verfügt zudem über eine offizielle Landesfahne. Ein Staatsakt ist die höchste Huldigung für renommierte Persönlichkeiten oder auch für gewichtige staatliche Anlässe. Bei Staatsakten spielt nicht nur die Deutschland-Fahne eine bedeutende Rolle, auch die Flaggen und Fahnen aller Bundesländer sind bei Staatsakten von großer Bedeutung. Ein sehr bedeutsamer Anlass für einen Staatsakt war auch das 60-jährige Bestehen der Bundesrepublik Deutschland bei dem die Staatsflagge Deutschlands und die Fahnen aller 16 Bundesländer wehten.

Staatsakte sind besondere Zeremonien, dazu gehören besonders die Ehrungen von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Gleichfalls werden Beerdigungen von Politikern zu Staatsakten. Eine Trauerbeflaggung bekundet die tiefe Anteilnahme und Würdigung des Verstorbenen. Bei allen Staatsakten, ganz gleich, um welche Art es sich handelt, ist stets eine Beflaggung vorgesehen.

Wenn Minister und höhere Staatsmänner anderer Länder Deutschland besuchen, wird zu Ehren dieser Gäste sowohl die Deutschland-Flagge gehisst als auch die Flagge des jeweiligen Staates, aus welchem der Gast kommt, ebenso die Europaflagge. Bei Staatsbesuchen ist es zudem erforderlich, die Protokollstrecke zu beflaggen, dabei werden abwechselnd die Flagge des Gastlandes, die Bundesflagge und die Europaflagge gehisst.

Die Europaflagge als auch die Bundesdienstflagge und die Berliner Landesflagge sind auch als Bannerform erlaubt, wobei die Verwendung der Bundesflagge als Hissflagge im Hochformat, im offiziellen Gebrauch des Bundes nicht zulässig ist.

Nicht nur Staatsakte sind ein Grund, die Deutschlandfahne zu schwenken, es gibt stets Anlässe, die eine Beflaggung ebenso erforderlich machen. Eine Beflaggung ist nicht nur bei Staatsakten erforderlich, so müssen zum Beispiel die Dienstgebäude der obersten Bundesbehörden in Bonn und Berlin täglich beflaggt werden.

Neben den Staatsakten gehören auch Nationale Gedenk- und Feiertage zu denkwürdigen Anlässen, welche durch eine Beflaggung mit der Deutschland Fahne und den Flaggen der Staaten symbolisiert werden. Einen besonderen Stellenwert als Staatssymbol hat der nationale Feiertag, der Tag der Deutschen Einheit am 3.Oktober, an diesem Tag weht ebenso die Flagge der Einheit auf dem Platz der Republik vor dem Reichstagsgebäude in Berlin.

Würdigungen und höchste Ehrerbietungen werden jedoch stets mit Staatsakten einhergehen, wenngleich in der Bundesrepublik Deutschland das Zeremoniell nicht so hochtrabend ausfällt, wie es in anderen Staaten üblich ist. Doch die Nationalflagge Deutschlands zu hissen, ist zu diesen Staatsakten unablässig. Über die Durchführung der Staatsakte, Trauerstaatsakte oder Staatsbegräbnisse bestimmt in Deutschland in allererster Linie der Bundespräsident, jedoch in Abstimmung mit anderen Verfassungsorganen.

Beflaggungen werden nicht, wie vielleicht angenommen, der reinen Willkür überlassen, denn es gibt einen Beflaggungserlass der Bundesregierung, in dem eine Beflaggung geregelt ist. Sogar die Reihenfolge der Beflaggung ist nicht dem Zufall überlassen, sondern klar festgelegt.

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