Schwarz, Rot, Gold – Die Geschichte der Deutschland-Fahne

Die Deutschlandfahne wird Trikolore genannt, da sie aus drei gleichgroßen Balken besteht, die horizontal verlaufen und in den Farben schwarz, rot und Gold gehalten sind.

Die Farben der Nationalflagge Deutschlands haben Ihren Ursprung in der Zeit der Befreiungskriege 1813 gegen Napoleon. Die ureigene Bedeutung der drei Farben schwarz, rot und gold in der Deutschlandfahne haben folgenden Urspung: Der obere Balken der Nationalflagge Deutschlands ist schwarz und steht für „Knechtschaft“, der mittlere rote Balken in der Deutschlandfahne symbolisiert das geflossene Blut in den Schlachten, der goldene Farbton im untersten Balken der Nationalflagge Deutschlands steht für „Licht und Freiheit“.

Die drei prägenden Farben der deutschen Nationalflagge haben sich in der Zeit von 1815 bis 1866, während der Periode des Deutschen Bundes, weiter verfestigt. In Frankfurt am Main wurde im Jahre 1848, genau am 9. März, offiziell beschlossen, dass die Nationalflagge Deutschlands mit den waagerechten Farben schwarz, rot und gold belegt werden soll. Während die Revolutionäre der Jahre 1848 / 1849, welche nicht für die deutsche Einheit als Monarchie stimmten, sondern die Republik Deutschland wählten, sich für eine senkrecht gestreifte Trikolore der Deutschland Fahne aussprachen, die der französischen Flagge ähnelt.

Die Farben der Nationalflagge Deutschlands waren auch Bestandteil der deutschen Reichsflotte in der Zeit von 1848 bis 1852. Genau am 13. November 1948 wurden die Farben schwarz, rot und gold im Reichsgesetzblatt als die Farben der deutschen Flagge offiziell bestimmt.

 

Die Geschichte der Deutschland Fahne hat viele Facetten, so wie es bei allen Nationalfahnen üblich ist, hiervon macht daher die Nationalflagge Deutschlands keine Ausnahme. Die Deutschlandfahne, in den bewährten Farben schwarz, rot und gold erhielt, in der Zeit der preußischen Vorherrschaft im Deutschen Reich, eine andere Farbgebung. So bestimmte der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck in der Verfassung vom Juli 1867, dass die Flagge für die Kriegs- und Handelsmarine die Farben Preußens, schwarz, weiß und rot, tragen soll. Preußen war zu damaliger Zeit der einflussreichste deutsche Staat, rot und Weiß standen für die Hanse. Selbst die Anhänger der Deutschland Flagge, die auf schwarz-rot-gold setzten, leisteten keinen Widerstand. So bekam die Nationalflagge des Deutschen Reiches eine andere Farbgebung.

 

Erst nach der Niederlage Deutschlands im Ersten Weltkrieg, wehte die Nationalflagge Deutschlands, in der Weimarer Republik, wieder in den Farben schwarz-rot-gold. Die Deutschlandfahne, in der bewährten Trikolore, wie sie heute zu jeden Staatsbesuch gehisst wird, bei zahlreichen Events und Sportveranstaltungen stolz getragen und geschwenkt wird, hat sich in ihrer Farbgebung schwarz-rot-gold durchsetzen können.

 

Selbst als Deutschland geteilt war, wehte die Fahne der Bundesrepublik Deutschland in schwarz, rot und gold. Die damalige Deutsche Demokratische Republik hatte ebenfalls eine Staatsflagge in den Farben schwarz, rot und gold, wenngleich diese mittig durch einen Ährenkranz, der mit Hammer und Zirkel versehen war, ergänzt wurde. Nachdem die DDR dem Untergang geweiht war, ein einig deutsches Vaterland wieder erreicht wurde, hat sich die Deutschland Fahne in ihrer ureigenen Farbgebung nicht verändert, nur den Ährenkranz mit Hammer und Sichel gab es fortan nicht mehr.

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