Die Flagge von Bayern
Seit dem 2. Dezember 1946 sind die Landesfarben von Bayern laut Landesverfassung Weiß und Blau. Bayern hat seit dem 14. Dezember 1953 offiziell 2 Staatsflaggen, die Streifenflagge und die Rautenflagge. Die Streifenflagge besteht aus 2 gleichgroßen Querstreifen. Der obere Querstreifen ist weiß und der untere Querstreifen ist blau. Die Rautenflagge besteht aus mindestens 21 Rauten, ebenfalls in den Farben Weiß und Blau. Am 16. Februar 1971 wurde per Verwaltungsanordnung festgelegt, dass die angeschnitte Raute rechts oben immer weiß ist. Da die Flaggenbeschreibung in Bayern nach heraldischen Regeln erfolgt (aus Sicht des Schildträgers), ist die rechte weiße obere Raute für den Betrachter natürlich die linke obere Ecke. Die weiß-blauen Rauten sind bekannt aus dem Wappen der Grafen von Bogen.
Im Zeitraum vom 04. April – 01. Mai 1919 während der Münchner Räterepublik gab es nur eine einfache rote Fahne. Nach der Niederschlagung der Republik wurden jedoch wieder die Farben Weiß und Blau eingeführt.
Die Flagge von Bayern
Seit dem 2. Dezember 1946 sind die Landesfarben von Bayern laut Landesverfassung Weiß und Blau. Bayern hat seit dem 14. Dezember 1953 offiziell 2 Staatsflaggen, die...
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Bayern
Die Flagge von Bayern
Seit dem 2. Dezember 1946 sind die Landesfarben von Bayern laut Landesverfassung Weiß und Blau. Bayern hat seit dem 14. Dezember 1953 offiziell 2 Staatsflaggen, die Streifenflagge und die Rautenflagge. Die Streifenflagge besteht aus 2 gleichgroßen Querstreifen. Der obere Querstreifen ist weiß und der untere Querstreifen ist blau. Die Rautenflagge besteht aus mindestens 21 Rauten, ebenfalls in den Farben Weiß und Blau. Am 16. Februar 1971 wurde per Verwaltungsanordnung festgelegt, dass die angeschnitte Raute rechts oben immer weiß ist. Da die Flaggenbeschreibung in Bayern nach heraldischen Regeln erfolgt (aus Sicht des Schildträgers), ist die rechte weiße obere Raute für den Betrachter natürlich die linke obere Ecke. Die weiß-blauen Rauten sind bekannt aus dem Wappen der Grafen von Bogen.
Im Zeitraum vom 04. April – 01. Mai 1919 während der Münchner Räterepublik gab es nur eine einfache rote Fahne. Nach der Niederschlagung der Republik wurden jedoch wieder die Farben Weiß und Blau eingeführt.